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Die o.a. Gebühren stellen die Mindestanschlussgebühr bis 150 m² der Bemessungsgrundlage dar.(Bem.Grundlage ist die verbaute Fläche der/des Gebäude(s) vervielfacht mit der Anzahl der Geschosse.Kellergeschoße werden mit 33 % berücksichtigt)
Für die 150 m² übersteigende Bemessungsgrundlage beträgt die Anschlussgebühr EURO 18,348 pro zusätzlichem m².Gebühr gültig seit 01.01.2024.